Die dem Garantiefonds angeschlossenen Reiseveranstalter und Reisevermittler sichern ihre Kundengelder gemäss dem Bundesgesetz über Pauschalreisen bei der Stiftung ab. Dadurch sind die von Ihnen für eine Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie eine allfällige Rückreise sichergestellt.
Das Merkblatt «Konsumenteninformation zur Reisegarantie für Pauschalreisen» gibt Ihnen detaillierte Auskunft darüber. Weitere Informationen finden Sie unter www.garantiefonds.ch.
Der Garantiefonds übernimmt im Schadenfall nur die Kosten von Pauschalreisen einschliesslich Rückführung, wie im Bundesgesetz über Pauschalreisen, Art. 18 Abschnitt «Sicherstellung», vorgesehen.
Durch den Garantiefonds abgedeckt sind: